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rechtliche Fragen

Ein rechtlich sicherer Webauftritt - geht das überhaupt?

Es ist sicherlich nicht einfach, einen Webauftritt so zu gestalten, dass er rechtlich „wasserdicht“ ist, zumal in der Rechtssprechung doch einige Graubereiche zu finden sind. Es gilt aber, eine gewisse Sensibilität zu entwickeln, um später böse Überraschungen zu vermeiden.

Des Weiteren gibt im Web genügend Generatoren, mit denen Sie ein Impressum, Haftungsausschluß etc. schnell und einfach erstellen können.

Ist immer ein Impressum notwendig?

Generell kann man sagen: Wenn der Webauftritt geschäftlichen Zwecken dient, ist auf jedem Fall ein Impressum notwendig.

  • Es sollte die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Email) enthalten.
  • Bei gewerblichen Auftritten darf der Firmenname, Handelsregistereintrag, Umsatzsteuer-ID und falls vorhanden, die Aufsichtsbehörde nicht fehlen.
  • Je nach Berufsgruppe kann noch ein zusätzlicher Verweis auf eine Berufskammer notwendig sein.
  • Es empfiehlt sich aber auch, für private Homepages ein Impressum zu erstellen.

Vergessen Sie nicht den Haftungsausschluß (Disclaimer)

Um rechtliche Risiken zu minimieren, formulieren Sie einen Haftungsausschluss.

  • Der Ausschluss bezieht sich meist auf die Absicherung der eigenen Inhalte und aus der Distanzierung von den Inhalten der verlinkten Seiten.
  • Dies ist aber ein Widerspruch in sich, da man einerseits auf externe Seiten verlinkt, aber andererseits sich gleichzeitig davon distanziert.
  • Insofern gibt es in der Rechtssprechung keine Eindeutigkeit bezüglich des Sinns und der Wirksamkeit eines Disclaimers.

Verletzen Sie nicht das Urheberrecht

Beachten Sie beim Aufbau Ihres Webauftritts das Urheberrecht jeglicher Art.

  • Auch wenn die Bilder noch so schön sind, das Gedicht noch so zutreffend ist oder ein Text genau Ihre Meinung wieder gibt – LASSEN SIE DIE FINGER DAVON – diese Inhalte in Ihren Webauftritt ungenehmigt zu integrieren.
  • Auf vermeintlich kostenlosen Bildergalerien steht zwar meist der Hinweis, dass man diese Bilder verwenden darf, aber meist NICHT um sie im eigenen Webauftritt wieder zu veröffentlichen.
  • Es steht Ihnen frei, den jeweiligen Inhaber der Website zu kontaktieren und ihn um Erlaubnis zu bitten, die jeweiligen Elemente verwenden zu dürfen. Wenn der Inhaber zustimmt – kein Problem. Heben Sie sich aber auf jedem Fall den dazugehörigen Schriftverkehr auf.
  • Bedenken Sie auch das Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich darf niemand das Bild eines Anderen ohne dessen Einwilligung veröffentlichen.
  • Auch für die Verwendung von Quellcode gilt: Beachten Sie die Lizenzbedingungen. Meist steht im Scriptkopf ein entspr. Hinweis auf die z.B. GPL- oder MIT-Lizenz. Doch auch hier gibt es kleine aber feine Unterschiede.

Vergessen Sie nicht die Datenschutzerklärung

  • Verwenden Sie für die Datenschutzerklärung eine separate Seite (Quelle: e-recht24.de)
  • Falls Sie Plug-ins von sozialen Netzwerken (Facebook, Google+, Twitter etc.) verwenden, so vergessen Sie nicht auf die möglichen Risiken bei deren Verwendung hinzuweisen.
  • Gleiches gilt auch für die Verwendung von Tracking-Scripten z.B. Google Analytics.
  • Wenn Sie ein Forum, Gästebuch etc. anbieten, so weisen Sie darauf hin, welche Daten Ihrer Besucher gespeichert werden und wofür Sie gespeichert werden.
  • Schließen Sie durch einen Passus auch aus, dass die Kontaktdaten Ihres Impressums für kommerzielle Zwecke weiterverwendet oder weitergegeben werden dürfen.